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      • Veröffentlicht am 16. März 2023
      • Zuletzt bearbeitet am 29. Aug. 2023
    • 12 min

    Tipps zur Umsetzung der Brandschutzverordnung

    In unserem Leitfaden zum Thema Brandschutzordnung erfahren Sie, welche Vorschriften für Markierungen von Notausgängen & Fluchtwegen sowie bei der Platzierung von Feuerlöschern und Feuermeldern in Gewerbe- & Industriebetrieben berücksichtigt werden müssen.

    Brandschutzschilder
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    Warum Sie eine Brandschutzordnung unbedingt brauchen

    Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiger Bestandteil im betrieblichen Brandschutz. Wie eine spezielle Hausordnung regelt sie nicht nur das Verhalten im Brandfall, sondern enthält auch unternehmensspezifische Maßnahmen zur Brandprävention. Eine sorgfältig ausgearbeitete Brandschutzordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Bränden sowie sichere und reibungslose Evakuierung im Ernstfall – und damit Rettung von Menschenleben.

    Noch wichtiger ist es jedoch, die festgehaltenen Verhaltensregeln auch praxistauglich umzusetzen, zum Beispiel, indem Sie einen Brandschutzbeauftragten benennen und ihn in betriebliche Veränderungsprozesse einbeziehen, MitarbeiterInnen schulen und regelmäßige Brandschutz- und Evakuierungsübungen durchführen. So implementieren Sie nicht nur geeignete Maßnahmen, sondern können Schwächen in Ihrem Brandschutzsystem rechtzeitig aufdecken und beheben.

    Integrale Bestandteile für den betrieblichen Brandschutz

    Beim Brandschutz im Betrieb müssen verschiedene Komponenten ineinandergreifen. Wenn diese perfekt zusammenspielen, gelingt es, Brände erfolgreich zu vermeiden und Menschenleben zu retten.

    Organisatorischer Brandschutz: Hier legen Sie die Rahmenbedingungen für Brandverhütung und Verhalten im Brandfall fest. Herzstück ist die Brandschutzordnung, in der Verantwortlichkeiten und Handlungsanweisungen genau definiert sind. Auch ein Flucht- und Rettungsplan gehört dazu. Regelmäßige Brandschutzbelehrungen und praktische Übungen tragen ebenfalls zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen bei.

    Baulicher Brandschutz: Ziel ist es, mit baulichen Maßnahmen auf Grundstücken und Gebäuden die Ausbreitungsmöglichkeiten eines Feuers zu beschränken sowie durch eine optimale Gebäudekonstruktion Flucht- und Rettungswege zu sichern. In diesen Bereich fallen beispielsweise der Zugang zu Hydranten, die richtige Auswahl von (feuerfesten) Baustoffen, die Abgrenzung von Brandabschnitten mithilfe von Brandmauern, Feuerschutztüren und Brandschotts sowie die Gestaltung von Treppenhäusern als Fluchtweg.

    Anlagentechnischer Brandschutz: Hier geht es um die technische Ausstattung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen. Dazu zählen die Installation von Rauchabzugsanlagen und Rauchschutztüren auf Fluchtwegen, die Notstromversorgung für automatische Löschsysteme und die Meldung und Früherkennung von Brandherden durch manuelle oder sensorgesteuerte Rauch- und Feuermelder.

    Mit dieser Ausstattung setzen Sie den betrieblichen Brandschutz effektiv um

    Pflicht oder nicht – wer muss eine Brandschutzordnung erstellen?

    Pflicht oder nicht – wer muss eine Brandschutzordnung erstellen?

    Eine bundeseinheitliche Regelung zu Brandschutzordnungen gibt es nicht. Auch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in Deutschland fordern die Pflicht zum Erstellen und Aushängen einer Brandschutzordnung nicht ausdrücklich ein. Die Notwendigkeit ergibt sich allerdings aus einer Vielzahl von Vorschriften zum generellen Brandschutz im Betrieb und zu Fürsorgepflichten gegenüber den ArbeitnehmerInnen.

    Arbeitgeber sind für den Schutz der Gesundheit und des Lebens ihrer Angestellten verantwortlich. Diese allgemeine Fürsorgepflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber außerdem geeignete Maßnahmen des Brandschutzes auf Grundlage der sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu treffen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren. Weitere Regelungen sind in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu finden. Sie verpflichten den Arbeitgeber zur Veröffentlichung von Vorgehensweisen zur Menschenrettung und erläutern, wann die Notwendigkeit eines Brandbekämpfungsplans besteht.

    Ein Zwang zum Erstellen und Aushängen einer Brandschutzordnung entsteht teilweise aus länderspezifischen Vorschriften oder wird vom Bauamt verhängt. So ist eine Brandschutzordnung zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren oder Sonderbauten wie Bürohochhäusern und Industriebauten Pflicht. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime unterliegen solchen speziellen Vorschriften.

    Um die Einhaltung aller im Einzelfall geltenden Regelungen zu gewährleisten und diese auch nachweisen zu können, empfiehlt es sich, alle betrieblichen Regelungen in der Brandschutzordnung verbindlich festzuhalten.

    Wichtige Gesetze und Vorschriften zum Brandschutz in Deutschland:

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 618 „Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Leben der Angestellten“
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier § 5 – Gefährdungsbeurteilung und § 10 – Brandschutzmaßnahmen
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wie § 3 „Schutzpflichten des Arbeitnehmers“ und § 4 „Flucht- und Rettungswegeplan“
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) früher Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV A8), vor allem ASR 1.3
    • „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“, ASR 2.2, „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege,
    • Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Bauordnung (MBO) und länderspezifische Vorschriften
    • Industriebau-Richtlinie (IndBauRL), „Baulicher Brandschutz im Industriebau“
    • Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO)
    • DGUV Information 205-001 „Brandbekämpfungsplan“
    • DGUV Vorschrift 2 „Vorschriften zu Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäusern“
    • Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
    • VdS Schadenverhütung (VdS), VdS 2226 „Schadenverhütung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen“

    Die wichtigsten Anforderungen an eine Brandschutzordnung

    Die seit Mai 2014 gültige DIN 14096 regelt die zentralen Inhalte einer Brandschutzordnung.

    Wichtig: Eine Brandschutzordnung ist stets aktuell zu halten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Sie ist in drei Teile gegliedert, die sich an verschiedene Zielgruppen richten und deswegen unterschiedlich detailliert ausfallen. Beim Erstellen einer Brandschutzordnung kann man sich zwar an Musterbrandschutzordnungen orientieren, muss aber unbedingt individuelle Anpassungen in Bezug auf die jeweiligen betrieblichen und gebäudetechnischen Voraussetzungen vornehmen. So kommen je nach Branche unterschiedliche Gefahrenquellen oder Evakuierungsmaßnahmen zum Tragen. In einem Teeladen herrschen andere Gefahrenquellen vor, als in einem Chemiebetrieb und auch verschiedene Gebäudearten wie Hochhäuser, Fabrikhallen oder hochfrequentierte öffentliche Bauten stellen unterschiedliche Anforderungen an den passenden Brandschutz.

    Brandschutzordnung Teil A

    Richtet sich an alle, die sich im Betriebsgebäude aufhalten, und enthält eine Kurzfassung der Verhaltensregelungen im Brandfall in Form von präzisen Handlungsanweisungen. Sie ist als Aushang gestaltet und stellt ergänzt die separat ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Folgendes muss bei der Brandschutzordnung Teil A beachtet werden:

    • Gut sichtbar anbringen, z.B. an Info-Punkten, in Hallen, an Aufzügen oder Türen
    • Immer gut lesbar und aktuell halten
    • Form: eine Seite, Mindestgröße DIN A4
    • Festgelegte Anordnung, Schriften und Format der Sicherheitskennzeichen berücksichtigen.

    Brandschutzordnung Teil B

    Richtet sich an alle, die sich dauerhaft oder regelmäßig in Betriebsgebäude oder Häusern aufhalten: in der Regel also an die Belegschaft oder BewohnerInnen. Sie muss diesen in Schriftform direkt ausgehändigt werden. Neben konkreten Anweisungen im Brandfall enthält dieser Teil auch Informationen zur Brand- und Rauchbekämpfung sowie zu Flucht- und Rettungsplänen.

    Brandschutzordnung Teil C

    Richtet sich an MitarbeiterInnen, die Spezialaufgaben im Betrieb übernehmen, und ist ebenfalls in Papierform auszuhändigen. Vor allem handelt es sich hier um Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Brandschutzhelfer und Sicherheitsinspektoren. Aber auch Vermieter und Geschäftsführer, die im Brandfall für die Personensicherheit mitverantwortlich sind, gehören dazu. Dieser Teil ist am umfangreichsten und enthält detaillierte, unternehmensspezifische Angaben zur Brandprävention, zur Überwachung von Brandschutzeinrichtungen und zu Wartungs- und Evakuierungsplänen.

    Lebenswichtige Wegweiser: Welche Sicherheitsschilder gibt es?

    Seit Anfang 2013 gilt die ISO 7010 als gültige Norm für Sicherheitszeichen in Europa. Der Vorgänger DIN 4844-2 genießt noch Bestandschutz, sodass Bestandsschilder grundsätzlich beibehalten und sogar nach alter Norm ergänzt werden können. Experten empfehlen dennoch, die alten Sicherheitsschilder entsprechend der neuen Regelung auszutauschen, da das Unternehmen im Schadensfall nachweisen muss, dass die bestehende Beschilderung einem gleichwertigen Sicherheitsstandard entspricht. Auch wenn sich die Symbolik mit der neuen Norm nur wenig verändert hat, sollte man eine Mischbeschilderung vermeiden. Sie könnte zu Verwirrung und Verunsicherung führen, die im Ernstfall wichtige Zeit kosten kann.

    Die ISO 7010 unterscheidet zwischen verschiedenen Sicherheitskennzeichen, für die die Farben Gelb, Rot, Blau, Grün, sowie Weiß und Schwarz verwendet werden (nach dem RAL-F14-Farbregister in DIN 3864-4). In der ASR A1.3 ist die Verwendung dieser Schilder konkretisiert.

    Die wichtigsten Sicherheitsschilder im Überblick

    Notausgangsschild

    Rettungszeichen markieren Einrichtungen, die im Falle eines Unglücks schnell helfen können. Dazu gehören Notausgangsschilder, Erste-Hilfe-Schilder oder Hinweisschilder für Rettungswege. Die Schilder sind quadratisch bzw. rechteckig mit einem zusätzlichen Richtungspfeil, und einem weißen Piktogramm auf grünem Hintergrund.

    Gelbes Warnschild "Hochspannungsgefahr"

    Warnzeichen weisen auf potenzielle Gefahren hin, um die Achtsamkeit der Personen im Umkreis zu erhöhen. Diese dreieckigen Sicherheitsschilder zeigen ein schwarzes Piktogramm auf gelbem Grund mit einer ebenfalls schwarzen Umrahmung.

    Verbotszeichen für "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

    Verbotszeichen untersagen Handlungen oder den Gebrauch von bestimmten Gegenständen, die die Betriebssicherheit gefährden. Verbotsschilder sind rund mit einem schwarzen Piktogramm auf weißem Grund mit rotem Rand.

    Brandschutzzeichen zur Markierung von Feuermeldern

    Brandschutzzeichen zeigen die Position von Feuermeldern, Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen an, damit Betroffene im Brandfall schnell und zielgerichtet Gegenmaßnahmen ergreifen können. Brandschutzschilder sind quadratisch mit weißem Piktogramm auf rotem Grund.

    Gebotszeichen mit Handschuhen

    Gebotszeichen fordern zu bestimmten, brandvorbeugenden oder unfallverhütenden Verhaltensweisen auf und sorgen so für mehr Sicherheit in allen Betriebsbereichen. Die runden, blauen Schilder haben ein weißes Piktogramm.

    Brandschutzanlagen: Feuermelder, Rauchmelder und Rauchwarnmelder

    Rauchmelder

    Mithilfe von Brandmeldeanlagen lassen sich Gefahrenereignisse direkt an die zuständige Leitstelle der Feuerwehr melden und betriebstechnische Einrichtungen zur Brandeindämmung ansteuern. Das können zum Beispiel interne Alarmanlagen, Rauchableitungssysteme, Aufzugssteuerungen oder Löschanlagen sein. Auch einzelne Rauchmelder und Handfeuermelder sind kleine Brandmeldeanlagen, sie verfügen über unterschiedliche Auslösemechanismen.

    Sogenannte Rauchwarnmelder sind in privaten Wohnräumen in Deutschland mittlerweile Pflicht. Sie alarmieren die Anwesenden im Raum bei Rauchentwicklung mit einem lauten Alarmton. Die in öffentlichen Gebäuden und Betrieben vorgeschriebenenRauchmelder hingegen sind ein wichtiger Bestandteil von komplexen Brandmeldeanlagen und sind direkt mit der Brandmeldezentrale verbunden. Im Alarmfall schicken sie ein Signal, das den Feuerwehreinsatz auslöst.

    Zusätzlich zu diesen automatischen Brandmeldern kann man auch Handfeuermelder installieren, die manuell ausgelöst werden. Diese müssen gut sichtbar und ausreichend beleuchtet sein und das Sicherheitskennzeichen „Handfeuermelder“ aufweisen. Es muss an allen Fluchtwegen die Möglichkeit bestehen, den Feueralarm auszulösen.

    Wo sind Feuerlöscher Pflicht?

    Für das Gewerbe besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Feuerlöscherpflicht. Privathaushalten steht es frei, einen Feuerlöscher zu installieren. Die geforderte Anzahl ist abhängig von der Grundfläche, Art der Raumnutzung und der möglichen Brandgefährdung. Für die Installation von Feuerlöschern sollte in jedem Fall ein Experte herangezogen werden, um alle Richtlinien einzuhalten und Haftungs- oder Versicherungsprobleme zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Feuerlöscher sollten gut sichtbar angebracht und leicht erreichbar sein. Geeignete Plätze sind Fluchtwege, Ausgänge ins Freie, Zugänge von Treppenhäusern oder Kreuzungspunkte von Fluren. Die Standorte von Feuerlöschern sind mit dem Brandschutzschild mit einem Feuerlöscher-Symbol, an unübersichtlichen Arbeitsstätten in Verbindung mit einem Richtungspfeil, zu kennzeichnen. Diese Schilder müssen auch bei Ausfall der Stromversorgung im Dunkeln erkennbar sein, also entweder beleuchtet oder aus langleuchtenden Materialien bestehen.

    Gut zu wissen!

    Gut zu wissen

    Wer kommt bei einem Fehlalarm für die Kosten für den Feuerwehreinsatz auf? Feuerwehreinsätze verursachen jede Menge Kosten. Wurde der Feueralarm vorsätzlich ausgelöst, wird deshalb der Urheber zur Kasse gebeten. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz muss grundsätzlich der Besitzer der Alarmanlage tragen. Ab dem zweiten ungewollten Fehlalarm betragen die Gebühren zwischen 200 und 1.000 Franken. Die konkrete Reglung unterliegt der zuständigen Feuerwehrorganisation oder der Gemeindebehörde.

    Diese Vorschriften gelten für Notausgänge, Flucht- und Rettungswege

    Flucht- und Rettungswege spielen eine zentrale Rolle bei der Selbst- und Fremdrettung im Gefahrenfall. In der Bauordnung (MBO) ist genau festgeschrieben, wie und in welcher Anzahl sie einzuplanen sind. Darüber hinaus sind landesspezifische Bauvorschriften zu beachten und auch die Arbeitsstättenregeln (ASR) enthalten bestimmte Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.

    • Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Sie dienen in erster Linie der Selbstrettung. Der Zielbereich muss ausreichend Platz für alle flüchtenden Personen bieten, ohne Risiko eines Rückstaus. Zu den Fluchtwegen zählen alle erforderlichen Verkehrswege, Flure, Treppenhäuser, Türen und Notausgänge. Die erlaubte Aufschlagrichtung von Türen auf Fluchtwegen ist von der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall abhängig (nicht bei Notausgängen). Dabei spielt zum Beispiel die Anzahl der Personen, die die Tür nutzen müssen, eine große Rolle. Karussell- und Schiebetüren sind hier grundsätzlich nicht zulässig. Automatische Türen nur dann, wenn sie sich leicht per Hand in Fluchtrichtung öffnen lassen oder sich bei Gefahr selbsttätig öffnen und offenbleiben. Von außen verschließbare Türen müssen sich jederzeit von innen öffnen lassen.
    • Rettungswege sichern den Zugang der Rettungskräfte und dienen somit der Fremdrettung und Brandbekämpfung. Sie sind ständige bauliche Einrichtungen, die sich ohne Hilfe begehen lassen und auf eine öffentliche Verkehrsfläche führen.

    Sicherheitsbeleuchtung weist bei schlechter Sicht und im Dunkeln den Weg

    Fluchtwege müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. So gewährleisten sie bei Ausfall der Beleuchtung im Gefahrenfall ein sicheres und unfallfreies Verlassen des Betriebes.

    Beleuchtetes Notausgangsschild
    • Optische Sicherheitsleistsysteme sind durchgehende mit optischen Kennzeichnungen und Richtungsweisern ausgestattete Wege, die sicher zum Ausgang führen. Dabei kommen elektrische Leuchtverfahren und langnachleuchtende Materialien zum Einsatz. Leitmarkierungen und beleuchtete Sicherheitsschilder zeigen den Verlauf der Fluchtwege, Notausgänge und Gefahrenstellen.
    • Leitmarkierungen weisen in Bodennähe den Weg entlang zum Ausgang. Sie bestehen in der Regel aus Materialien, die auch im Dunkeln ohne Energiezufuhr weiterleuchten. In einem solchen System müssen auch Fluchttüren und Notausgänge mit diesen langnachleuchtenden Materialien umrandet sein – am besten auch Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Türklinken.
    • Sicherheitszeichen, die nicht nachleuchten, verfügen über eine Hintergrundbeleuchtung mit einer eigenständigen Stromquelle. Bei Unterbrechung der Stromversorgung schaltet sich diese von selbst ein und zeigt so auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung zuverlässig den Fluchtweg an. Die Zeichen sind in regelmäßigen Abständen und bei Richtungswechseln, mit wegweisenden Pfeilen, anzubringen.